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HOAI - Was ist das?
Für die Planung von Gebäuden gibt es natürlich zahlreiche Vorschriften, eine davon ist die HOAI. „Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure“.
Sie ist eine Rechtsverordnung, die für jeden gilt, der eine darin festgeschriebene Leistung bringt.
Sie regelt die Leistungsvergütung von Architekten und Ingenieuren innerhalb eines Mindest- und Höchstsatzes.
Hierbei gibt es vier Bestandteile der Honorarberechnung:
- Die Ermittlung der richtigen anrechenbaren Kosten
- Die Bestimmung der richtigen Honorarzone
- Die richtige Anwendung der Honorartafel
- Die Ermittlung des richtigen Leistungsumfangs
Die Leistungsphasen der HOAI
1. Grundlagenermittlung
In der ersten Phase werden die technischen Anforderungen und alle Projektbeteiligten zusammengestellt. Dafür müssen wir die Vorstellungen und Anforderungen des Bauherrn kennen und anschließend die einzelnen Bauphasen besprechen und abstecken. Geklärt werden die Fragen: Wo? Wann? Wofür? Welches Grundstück? Wie wird finanziert?
2. Vorplanung
In dieser Phase wird ein erstes, grundlegendes Planungskonzept und technisches Konzept innerhalb des vorgegebenen Budgets angefertigt. Zusätzlich wird eine Zeichnung angefertigt. Es wird eine Kostenschätzung und ein Kostenvoranschlag nach DIN 276 erstellt. Das Ergebnis soll ein wirtschaftliche und funktionelle Gebäudezeichnung sein, die der Entwurfsplanung nutzen soll.
3. Entwurfsplanung
In dieser Phase wird die vorgeplante Zeichnung zu einer mangelfreien und genehmigungsfähigen Zeichnung ausgearbeitet. Ebenso wird eine Objektbeschreibung erstellt und eine Kostenberechnung durchgeführt.
4. Genehmigungsplanung
In dieser Phase wird die Vorlage für die Genehmigung fertiggestellt und eingereicht. Ebenso werden Anträge an die Ver- und Entsorgungsunternehmen gestellt. Dazu gehört der Bauantrag, das Entwässerungsgesuch, das Lüftungsgesuch, sowie sie Energieversorgung.
5. Ausführungsplanung
Während der Ausführungsplanung wird eine CAD Zeichnung mit allen technischen Installationen, Anlagen, Einbauten, Schächten, Technikräumen, etc. erstellt. Dazu muss eine schriftliche Erläuterung angefertigt werden, welche der Ausführung dienen sollen.
6. Vorbereitung der Vergabe
Hier werden die benötigten Mengen ermittelt und zusammengestellt. Es wird eine Leistungsbeschreibung und ein Leistungsverzeichnis, als Vorbereitung für die Auftragsvergabe an ausführende Unternehmen, angefertigt.
7. Mitwirkung bei der Vergabe
In der siebten Phase werden die Verdingungsunterlagen zusammengestellt. Ebenso werden Angebote eingeholt, welche anschließend geprüft und ausgewertet werden. Dazu wird ein Preisspiegel und ein Kostenanschlag nach DIN 276 erstellt. Ebenso werden Bietergespräche geführt und eine Empfehlung der Vergabe angefertigt.
8. Bauüberwachung und Dokumentation
In dieser Phase werden die Bauaktivitäten gesteuert, Mängel und Kosten nach DIN 276 festgestellt. Ebenso werden eine Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle durchgeführt.
9. Objektbetreuung
Die letzte Phase wird oft dem Bauherrn überlassen, da sie sehr individuell ist. Hierbei wird die eventuelle Mängelbeseitigung überwacht und Wartungs-, Pflegeanweisungs- und Instandhaltungskonzepte erstellt.
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